Ganz allgemein gilt, dass bei einer aktiven Epilepsie die Fahreignung (Führerschein, Fahrerlaubnis) in der Regel aufgehoben ist. Voraussetzungen für eine Erst- oder Wiederzulassung als Motorfahrzeuglenker sind eine dem Einzelfall angepasste periodische fachneurologische Beurteilung sowie Überprüfung der Fahreignung.
Ganz allgemein gilt, dass bei einer aktiven Epilepsie die Fahreignung (Führerschein, Fahrerlaubnis) in der Regel aufgehoben ist. Voraussetzungen für eine Erst- oder Wiederzulassung als Motorfahrzeuglenker sind eine dem Einzelfall angepasste periodische fachneurologische Beurteilung sowie Überprüfung der Fahreignung.