Das Asylsystem in der Schweiz basiert auf dem schweizerischen Asylgesetz sowie internationalen Abkommen wie der Genfer Flüchtlingskonvention.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist für die Asylverfahren zuständig. Seit der Revision des Asylgesetzes im Jahr 2019 werden die meisten Verfahren innerhalb von 140 Tagen abgeschlossen. Die Schweiz verfolgt eine Politik der beschleunigten Verfahren, um sicherzustellen, dass Menschen, die Schutz benötigen, diesen schnell erhalten, während diejenigen, die keinen Schutzanspruch haben, die Schweiz rasch wieder verlassen.