Jeder Mensch hat das Recht, ein anderes Land um Asyl zu ersuchen. Wer dies in der Schweiz tut, kann mündlich oder schriftlich ein Asylgesuch stellen und muss ein Asylverfahren durchlaufen. Die Schweizer Behörden prüfen jedes Asylgesuch rechtlich, wobei die Grundlagen und Abkommen für Asyl nationales, europäisches und internationales Recht umfassen.
Auf der Webseite der SFH finden sich Informationen zu:
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